Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen der Laufszene Events GmbH
§ 1 Geltungsbereich & Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur noch als AGB bezeichnet) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Laufszene Events GmbH, Strehlener Straße 14, 01069 Dresden, zu erreichen unter Tel.: 0351 4174589, Fax: 035147960226 sowie E-Mail: info@laufszene-events.com (nachfolgend Veranstalter) und dem Teilnehmer der vom Veranstalter
durchgeführten Laufsportveranstaltung (nachfolgend Veranstaltung).
2. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hätte deren Geltung in Textform zugestimmt.
3. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers (aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Bezeichnung in dieser AGB nur in männlicher Form) gegenüber dem Veranstalter sind an die unter Abs. 1 genannten Kontaktdaten des Veranstalters zu richten.

§ 2 Anmeldung, Startplatz & Mindestalter
1. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Anmeldung voraus. Hierfür werden durch den Veranstalter folgende Daten des Teilnehmers erhoben:
• Name und Vorname,
• Geburtsdatum,
• Geschlecht,
• Nationalität,
• Anschrift,
• E-Mail-Adresse,
• Telefonnummer,
• ggf. Telefonnummer eines Notfall-Kontaktes,
• ggf. Firmen- oder Vereinsname,
• Streckenlänge,
• ggf. geplante Laufzeit,
• Bankverbindung, Kreditkartenkonto bzw. paypal-Daten.
2. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich mit Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter.
3. Der Startplatz ist nicht übertragbar. Startplätze dürfen nur mittels offiziellem Ummeldeformular gegen eine entsprechende Gebühr mit Zustimmung des Veranstalters übertragen werden.
4. Jeder gemeldete Teilnehmer darf seinen Startplatz nur persönlich antreten und damit an der Laufsportveranstaltung teilnehmen. Wird die Startnummer vergessen, verloren oder nicht getragen, besteht kein Recht auf Teilnahme.
5. Das Mindestalter der Teilnehmer ist aus der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung ersichtlich. Teilnehmer, die am Veranstaltungstag jünger als 18 Jahre sind, müssen durch die Elternbzw. Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Anmeldungen Minderjähriger ohne schriftliche Zustimmung der Eltern werden nicht berücksichtigt.

§ 3 Teilnahmegebühr & Rückerstattung
1. Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird vom Veranstalter eine Teilnahmegebühr erhoben. Diese wird vom Veranstalter entweder per SEPA-Lastschrift vom bei der Anmeldung angegebenen Bankkonto, dem Kreditkartenkonto oder vom paypal-Konto des Teilnehmers eingezogen oder erfolgt per Rechnungslegung.
2. Es besteht kein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers bei Nichtantritt.
3. Im Falle eines Ausfalls der Veranstaltung durch eine Pandemielage (bspw. „SARS-CoV2-Infektion/Covid19“) wird auf Anforderung des Teilnehmers / der Organisation die eingezogene Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 € (brutto) pro Teilnehmer zurückerstattet.
3. Ist der Veranstalter in anderen Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die er nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmenden. In diesen Fällen darf der Veranstalter Startrechte entziehen, einzelne oder alle Teilnehmenden von der Veranstaltung ausschließen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die er nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, die Teilnehmerzahl zu reduzieren, erfolgt eine Verlosung für die behördlich vorgeschriebene Höchstanzahl der Teilnehmenden. Über eine (Teil-)Absage werden die betroffenen Teilnehmer umgehend informiert. Wenn eine Veranstaltung bereits begonnen hat und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die Teilnehmenden keinen Anspruch
auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmebeiträge. Als höhere Gewalt gelten Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Reaktorunfälle, Ausschreitungen, Embargo, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe sowie Naturereignisse wie
beispielsweise Erdbeben und Erdrutsch.

§ 4 Sicherheitsmaßnahmen & Pflichten des Teilnehmers
1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen mit Tieren (insbesondere Hunden – einzige Ausnahme hier ist der AdventureWalk), Fahrrädern, E-Bikes und Rollstühlen ist untersagt. Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten jeglicher Art ist nicht gestattet (ausgenommen sind hierbei Walking-Stöcke bei Trail-Veranstaltungen). Von Teilnehmern mitgeführte Sportgeräte werden von dem Veranstalter jederzeit bis zum Abschluss der Veranstaltung eingezogen. 
2. Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmengibt der Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten des Veranstalters, über Newsletter per E-Mail oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung.
3. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss des Teilnehmers von der Zeitwertung (Disqualifizierung) auszusprechen.
4. Der Veranstalter kann Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auch ausschließen, insbesondere wenn sie versuchen, auf andere als in diesen Teilnahmebedingungen beschriebene Weise am Wettbewerb teilzunehmen, versuchen, den Wettbewerb zu stören oder Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs missachten oder unsportliches Verhalten zeigen.
5. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in den Fällen der Absätze 3 und 4 nicht.
6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 5 Anpassung im Veranstaltungsablauf
1. Inhaltliche und zeitliche Abpassung: Der Veranstalter ist berechtigt und ggfs. sogar verpflichtet, die Veranstaltung in begründeten Ausnahmesituationen zeitlich und/oder örtlich zu verlegen, zu verkürzen, ganz oder in Teilen, vollständig oder temporär abzubrechen, teilweise zu schließen oder abzusagen. Eine begründete Ausnahmesituation, welche eine derartige Maßnahme rechtfertigt, liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung zu einer konkreten Gefährdung
von Leib und Leben oder von Sachen mit erheblichem Wert führen könnte. Über derartige Änderungen werden wir die Teilnehmenden - soweit möglich - vorab per E-Mail benachrichtigen und auf der Website zur jeweiligen Veranstaltung zu informieren.
2. Nachweispflichten: Falls der Veranstalter verpflichtet wird oder er der Auffassung ist, dass dies für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, kann er die Teilnahme an der Veranstaltung abhängig machen von der Vorlage näher zu bezeichnender medizinischer Unterlagen und/oder Nachweise oder der Verwendung bestimmter Technologien (insbesondere von Smartphone-Apps). Entsprechende Unterlagen und/oder Nachweise sollen geeignet sein, das Risiko zu reduzieren, dass Teilnehmende das SARS-Corona-Virus 2 oder ein hiermit vergleichbares Virus unbemerkt während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbreiten. Solche auf Kosten der Teilnehmenden beizubringenden Unterlagen können etwa sein: Der Nachweis eines negativen SARS-CoV2-Tests oder einer ausreichenden Immunisierung durch SARS-CoV2-Impfung und/oder überstandener SARS-CoV2-Infektion/Covid19-Erkrankung. Die Verwendung einer bestimmten Technologie (Smartphone-App) kann verlangt werden, damitetwaige Infektionsketten verfolgt und eine direkte Kommunikation mit den Teilnehmenden ermöglicht werden kann.

§ 6 Haftungsausschluss
1. Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt, entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund von vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz. Gleiches gilt für den Abbruch einer
Veranstaltung.
2. Mit seiner Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, an der Laufsportveranstaltung teilzunehmen. Der Teilnehmer versichert weiter, dass ihm bekannt ist, dass die Teilnahme an der Veranstaltung zu körperlichen Belastungen führt und mit gesundheitlichen und körperlichen Risiken verbundenen ist.
3. Der Teilnehmer ist selbst verpflichtet, seine gesundheitliche und körperliche Eignung für die Laufsportveranstaltung vor Teilnahme ärztlich überprüfen zu lassen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle vor Veranstaltungsbeginn auftretender gesundheitlicher oder körperlicher Beschwerden, die sich auf seine Fähigkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung auswirken können, von der Teilnahme zurückzutreten.
4. Der Veranstalter haftet nicht für Folgen von in der Person des Teilnehmers liegenden, gesundheitlichen Risiken.
5. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Teilnehmer unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Darüber hinaus haftet der Veranstalter für Schäden, die auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, scheidet eine weitergehende Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus.
6. Die Haftungsbegrenzungen in § 5 Abs. 5 finden keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
7. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen der Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt.
8. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände sowie für (nicht schuldhaft durch den Veranstalter verursachte) Schäden an der Kleidung oder das Equipment des Teilnehmers.
9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstalter und/oder die mit ihm verbundenen Parteien von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem Verstoß des Teilnehmers gegen die vorstehenden Erklärungen und/oder auf einer fahrlässigen und/oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung beruhen.

§ 7 Versicherung
1. Der Veranstalter führt die Veranstaltung mit größter Sorgfalt durch. Trotzdem lassen sich Unfälle nicht völlig vermeiden. Der Teilnehmer erkennt an, dass der Veranstalter für den Teilnehmer keine Versicherung abgeschlossen hat. 
2. Der Abschluss von Versicherungen (einschließlich einer Unfall- und Sachversicherung) fällt somit in die alleinige Verantwortung des Teilnehmers. Der Veranstalter empfiehlt allen Teilnehmern, einen solchen Versicherungsschutz nach eigenem Ermessen abzuschließen.

§ 8 Datenerhebung und -verwertung
Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltungen erhebt der Veranstalter entsprechende personenbezogene Daten. Der Umgang mit diesen Daten ist in der Datenschutzerklärung des Veranstalters geregelt, die für die Veranstaltung gilt.

§ 9 Zeitnahme, regelwidriges Verhalten
1. Wenn zur Teilnahme an der Veranstaltung ein Zeitnahme-Chip ausgegeben wird, dann wurde dieser vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Chips, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
2. Werden bei der Veranstaltung ein Zeitnahmechip und eine Startnummer verwendet, so sind diese gemäß den vom Veranstalter formulierten Anforderungen zu tragen.

§ 10 Siegerehrung, Wertungskategorien
1. Sollten mehrere Teilnehmer / Teilnehmerinnen über ein identisches Verhältnis aus den der jeweiligen Einzelwertung zu Grunde liegenden Faktoren (z.B. Zeit, Platzierung und Streckenlänge) verfügen, entscheidet das Losverfahren. 
2. Der Veranstalter behält sich vor in begründeten Fällen, Einzelläufer und Mannschaften von der Wertung auszuschließen. Grundsätzlich gilt imZusammenhang mit der Benennung der Sieger der Wertungskategorien der einzelnen Veranstaltungen.
3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 11 Schlussbemerkung
Alle Preisträger verpflichten sich, dem Veranstalter und dem im Anmeldeformular durch Bezeichnung der Veranstaltung genannten Hauptsponsor für kommunikative Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrem Gewinn zur Verfügung zu stehen.

Dresden, den 5. August 2021
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